Projekt: MMP-8

MMP-8-Diagnostik

Die MMP-8- Diagnostik ist ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren zur Früherkennung von Gewebeabbau, lange bevor eine Parodontitis im Munde sichtbar oder röntgenologisch nachweisbar ist. Grundsätzliche Informationen zur MMP-8-Diagnostik finden Sie hier:

www.dentognostics.de/gewebeabbau-frueherkennung/

die-mundgesundheitsstiftung.de/ammp-8-test-frueherkennung-erhaelt-zaehne/

Wissenschaftliche Literatur zur MMP-8-Diagnostik

Hier einige zentrale Stellen:

Pressemitteilung Deutscher Zahnärzte Verband:

aMMP-8 Früherkennungsdiagnostik macht Zahnimplantate jetzt noch sicherer.

https://www.dzv-netz.de/fileadmin/user_upload/Presse/2022-02-17_DZV_Pressemitteilung.pdf

Prof. Dr. Frankenberger, ehemaliger Präsident der DGZMK (ehemaliger Präsident der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.V.) beziffert den geldwerten Schaden, der Patienten durch eine mangelhafte oder ausgelassene Früherkennungsdiagnostik entsteht.

https://academic.oup.com/jphsr/article/13/2/52/6586024

Die Studie ist die erste ihrer Art, die untersucht, wie der Einsatz von Biomarker-Diagnostik in der Zahnmedizin den Gesundheitszustand von Patienten mit Zahnimplantaten fünf Jahre in der Zukunft genau vorhersagen kann.

https://www.mdpi.com/2075-4418/12/11/2599

Bedeutung für die Forensik

Die Ermittlung des PSI ist in der Parodontologie aktuell das Verfahren der Wahl, wenn es um die Bestimmung des Status der Parodontitis geht. Obgleich der PSI als ungenau und behandlerabhängig angesehen wird, dient er zahnärztlichen Gutachtern bei juristischen Auseinandersetzungen nach implantologischen Behandlungen als Richtschnur, speziell dann, wenn patientenseitig geklagt wird, die Zahnimplantate seien in eine vorhandene Parodontitis inseriert worden. Die aktuelle Rechtsprechung dazu ist eindeutig, denn eine implantologische Behandlung in ein parodontal behaftetes Gebiss ist nicht lege artis.

Eine beginnende Parodontitis, die weder augenscheinlich noch röntgenologisch nachweisbar ist, stellt in der aktuellen Rechtsprechung (noch) keinen zahnärztlichen Fehler dar, obgleich in den Urteilen immer von einer erkennbaren Parodontitis gesprochen wird. Aktuell wird dieser Sachverhalt aber unter sichtbar subsummiert.

In einer vergleichbaren Situation befinden sich heute MKGs und zahnärztliche Implantatologen, denn eine nicht augenscheinliche, beginnende Parodontitis ist mit hoher Präzision mithilfe eines MMP-8-Biomarkertests nachweisbar. Es ist also aller Voraussicht nach nur eine Frage der Zeit, dass nach einem Implantatverlust klagende Patientenanwälte diese diagnostische Lücke für ihren Klageweg nutzen werden. Denn die fortschreitende, wissenschaftliche Diagnostik kann bei einem weltweit benutzten Verfahren sehr wohl als Früherkennungspflicht interpretiert werden.

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